Kinderlärm ist keine Ruhestörung

Antrag: Kinderlärm ist keine Ruhestörung – Beschilderung auf Kinderspielplätzen ändern, Missverständnisse und Ärger vermeiden

Die SPD-Stadtratsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Beschilderung auf Kinderspielplätzen dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) entsprechend angepasst wird. Gemäß § 22 Abs. 1a BImSchG muss Kinderlärm grundsätzlich und zu jeder Zeit hingenommen werden. Dies gilt auch für Spielplätze. Die derzeit noch vielerorts zu findenden Hinweisschilder, die Ruhezeiten, insbesondere über Mittag, aussprechen, widersprechen der Gesetzeslage und bergen darüber hinaus die Gefahr in sich, dass Missverständnisse und dadurch Konflikte auftreten, die vermieden werden könnten. Mit der Änderung der Beschilderung macht die Stadt zudem deutlich, dass sich München als eine kinder- und familienfreundliche Metropole begreift. Kinderlärm ist keine Ruhestörung, sondern selbstverständlicher Ausdruck einer normalen kindlichen Entwicklung. Dies sollte auch in der Beschilderung der Kinderspielplätze deutlich werden.